Wer einen Urlaub antritt, will keine unangenehmen Überraschungen erleben. Wir wollen Sie darin unterstützen, dass Sie sich angemessen vorbereiten können und haben Ihnen zu diesem Zweck einige nützliche Informationen zusammengestellt.
Buchung und Stornierung
Sobald Sie beim Gastgeber buchen, schließen Sie mit Ihm einen sogenannten Gastaufnahmevertrag bzw. Beherbergungsvertrag ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vertrag mündlich oder schriftlich geschlossen wurde. Beherbergungsbetrieb und Gast sind zur Einhaltung des Vertrags verpflichtet. Es gilt der Grundsatz "gebucht ist gebucht".
Pflichten des Gastgebers
Für den Vermieter sind die vertraglich vereinbarten Leistungen verbindlich. Dazu gehört als allererstes die Bereitstellung der zugesagten Unterkunft. Falls aus Versehen eine Unterkunft doppelt vergeben wurde, ist vom Vermieter unverzüglich für gleichwertigen oder besseren Ersatz zu sorgen, anderenfalls ist der Gast berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Im Falle einer Absage durch den Gast ist der Vermieter verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten und das Zimmer/die Wohnung wenn möglich weiter zu vermieten.
Pflichten des Gastes
Reist der Gast erst gar nicht an oder tritt er während des Aufenthaltes vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig von Grund und Zeitpunkt der Absage, dem Gastgeber den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen. Zu den ersparten Aufwendungen gehören z.B. Wäsche, Frühstück, Strom oder Heizung. Nach der gültigen Rechtssprechung sind als ersparte Aufwendungen folgende Prozentsätze pauschal abzuziehen:
10 % bei Übernachtung
20 % bei Übernachtung mit Frühstück
30 % bei Halbpension
40 % bei Vollpension
Buchungsbestätigung
Wir empfehlen Ihnen, eine schriftliche Vereinbarung mit dem Gastgeber zu treffen, in der die Daten der An- und Abreise, die gebuchte Unterkunft mit Personenzahl und Preisangabe sowie ggf. Kosten für die Verpflegung festgehalten sind. Auch Sondervereinbarungen wie das Mitbringen eines Hundes oder die Zusage für 1 Reitstunde pro Tag zu einem bestimmten Preis sind möglichst schriftlich zu erfassen.
Checklisten
Vor dem Urlaub gibt es immer eine ganze Menge zu bedenken. Damit Sie das Wichtigste nicht vergessen, haben wir ein paar Checklisten für Sie zusammengestellt. Vervollständigen Sie sie einfach mit den Punkten, die Ihnen noch wichtig sind. Falls Sie Tipps für andere Urlauber zur Ergänzung haben, schreiben Sie uns doch unter landtourismus@dlg.org
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